Workflow

Die Arbeiten werden mit dem Lexware Buchhaltungsprogramm erledigt. Diese Software
ist Datev kompatibel und ermöglicht einen problemlosen Datenexport zu Ihrem
Steuerberater. Um dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen,
wird die Software laufend aktualisiert. Umfangreiche Schutzeinrichtungen an der Computeranlage stellen die Datensicherheit (gegen Online-Angriffe, Manipulation und Diebstahl) sicher.

Eine Übernahme Ihrer Buchhaltung ist bundesweit möglich, durch Internet und
Postversand.Sie sammeln Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge und Kassenbücher und senden mir Ihre Unterlagen entweder per E-Mail oder auf dem
Postweg zu.

Alle Leistungen werden gemäß § 6 Nr. 3/4 StBerG ausgeführt. Es werden keine Rechts-
und Steuerberatungen angeboten. Die Jahresabschlüsse und Beratungen in Steuerangelegenheiten übernimmt weiterhin Ihr Steuerberater. Bei Bedarf werden
diese auch von einem mit mir zusammenarbeitenden Steuerberater durchgeführt.

Sollte eine Rechts- oder Steuerberatung erforderlich oder gewünscht sein, so wird
dies durch einen meiner Kooperationspartner (Steuerberater und Rechtsanwalt)
durchgeführt.